befristeter Arbeitsvertrag – was ist erlaubt?
befristeter Arbeitsvertrag – was ist erlaubt?
Arbeitgeber wissen oft nicht, ob ein befristeter Arbeitsvertrag mehr Sinn macht als ein unbefristeter. Die Rechtsfolgen sind nicht klar und irgendwie hat man noch im Hinterkopf, dass der befristete Arbeitsvertrag (auch Zeitarbeitsvertrag genannt) doch etwas schwieriger durchsetzbar sein soll als der normale unbefristete.
Rechtsgrundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen
Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz -TzBfG hat der Gesetzgeber zum 1.1.2001 eine allgemeine gesetzliche Regelung für die Befristung von Arbeitsverträgen geschaffen. Zuvor war es auch möglich befristete Arbeitsverträge zu schließen, § 629 BGB.
Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nach dem Teilzeitbefristungsgesetz auch ohne sachlichen Grund für die Dauer von 2 Jahren möglich (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Es darf aber zuvor mit dem selben Arbeitgeber kein befristetes Arbeitsverhältnis bestanden haben.
In den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 4 Jahren zulässig.
Bei älteren Arbeitnehmern kann die Befristung ohne sachlichen Grund sogar noch länger vereinbart werden. Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von 5 Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 119 Abs. 1 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist.
Befristung von Arbeitsverträgen – sachlicher Grund
Der Normalfall – auch nach dem Gesetzgeber – soll weiterhin das unbefristete Arbeitsverhältnis sein. Der unbefristete Arbeitsvertrag ist eben ein Dauerschuldverhältnis (Betonung „Dauer“). Dies soll auch so bleiben.
Geht das Arbeitsverhältnis, dass befristet werden soll über die Dauer von 2 Jahren hinaus, gilt folgendes:
Es muss für die Befristung ein sachlicher Grund vorliegen, dies ist in der Regel der Fall bei
- der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht
- die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern
- der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird
- die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt
- die Befristung zur Erprobung erfolgt
- in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
- der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird
- die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht
Es gibt also eine Reihe von Befristungsgründen, so dass es im Normalfall nicht an einen Grund für die Befristung scheitern sollte.
Befristung und Form
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Mündliche Abreden sind unwirksam.
Befristung eines Arbeitsverhältnisses und Kündigungsschutz
Während der Dauer der Befristung kann eine ordentliche Kündigung nur erfolgen, wenn dies im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart worden ist. Der Sinn bei Befristungen besteht ja gerade darin, dass beide Parteien für die Dauer der Befristung gebunden sind. Faktisch heißt dies, dass eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist, wenn nichts dergleichen vereinbart wurde.
27. November 2010 um 09:35
[…] rechtmäßig sind und nicht gegen geltendes Unionsrecht verstoßen. Die dauerhafte Befristung von Arbeitsverträgen ist für viele Arbeitnehmer ein Problem, da so sie nicht in den Schutz des […]
12. Februar 2011 um 14:05
[…] […]
26. Dezember 2011 um 15:25
[…] befristeter Arbeitsvertrag – was ist erlaubt? […]
22. Juni 2017 um 15:46
[…] Fachärztin für Innere Medizin schloss im Juni 2012 einen befristeten Arbeitsvertrag vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2014 mit ihrem Arbeitgeber. Dabei erfolgte die Befristung nach […]