2012
Ein frohes neues Jahr 2013 wünsche ich Blog-Besuchern, Mandanten und Kollegen!
Es ist schön zu sehen, dass sich im Jahr 2012 viele Besucher für meinen Blog interessiert haben.
Kollegen, die ebenfalls einen Blog betreiben, können nachvollziehen, dass die Pflege eines Blogs einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet.
Ein frohes Jahr 2013!
RA A. Martin
neue Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk ab 1.1.2012
Ebenso, wie in Zeitarbeit haben sich auch die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk ab dem 1.1.2012 geändert.
Mindestlohn Dachdecker ab Januar 2012 bis zum 31.12.2012
Die neuen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk 2012
Im Jahr 2012 bundesweit einheitlich: 11,00 Euro pro Stunde.
Mindestlohn Dachdecker ab Januar 2013 bis zum 31.12.2013
Die neuen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk 2013
Im Jahr 2013 bundesweit einheitlich: 11,20 Euro pro Stunde.
Anwalt Martin
Mindestlöhne für Zeitarbeit ab Januar 2012
Ab Januar 2012 gibt es für die Zeitarbeitsbranche Mindestlöhne nach langer Zeit über die Verhandlungen über die Lohnuntergrenzen. Die Tarifvertragsparteien haben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Vorschlag eingereicht. Der Vorschlag basiert auf dem „Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit“ vom 9. März 2010 und 30. April 2010. Ab dem 1. Januar 2012 wird durch Verordnung des Bundesarbeitsministerium die Mindestlöhne Zeitarbeit allgemeinverbindlich in Kraft treten.
Mindestlöhne für die Zeitarbeitsbranche ab dem 1.1.2012
Ab dem 1.1.2012 gelten dann folgende Mindestlöhne für die Zeitarbeitsbranche:
Zeitraum vom 1.1.2012 bis zum 31.10.2012
in den neuen Ländern: 7,01 Euro
in den übrigen Bundesländern: 7,89 Euro
Zeitraum vom 1.11.2012 bis zum 31.10.2013
in den neuen Ländern: 7,50 Euro
in den übrigen Bundesländern: 8,19 Euro
Rechtsanwalt A. Martin