2012

Ein frohes neues Jahr 2013 wünsche ich Blog-Besuchern, Mandanten und Kollegen!

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Es ist schön zu sehen, dass sich im Jahr 2012 viele Besucher für meinen Blog interessiert haben.

Kollegen, die ebenfalls einen Blog betreiben, können nachvollziehen, dass die Pflege eines Blogs einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet.

Ein frohes Jahr 2013!

RA A. Martin

 

neue Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk ab 1.1.2012

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Ebenso, wie in Zeitarbeit haben sich auch die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk ab dem 1.1.2012 geändert.

Mindestlohn Dachdecker ab Januar 2012 bis zum 31.12.2012

Die neuen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk 2012

Im Jahr 2012 bundesweit einheitlich: 11,00 Euro pro Stunde.

 

Mindestlohn Dachdecker ab Januar 2013 bis zum 31.12.2013

Die neuen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk 2013

Im Jahr 2013 bundesweit einheitlich: 11,20 Euro pro Stunde.

Anwalt Martin

Mindestlöhne für Zeitarbeit ab Januar 2012

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Ab Januar 2012 gibt es für die Zeitarbeitsbranche Mindestlöhne nach langer Zeit über die Verhandlungen über die Lohnuntergrenzen. Die Tarifvertragsparteien haben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Vorschlag eingereicht. Der Vorschlag basiert auf dem „Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit“ vom 9. März 2010 und 30. April 2010. Ab dem 1. Januar 2012 wird durch Verordnung des Bundesarbeitsministerium die Mindestlöhne Zeitarbeit allgemeinverbindlich in Kraft treten.

Mindestlöhne für die Zeitarbeitsbranche ab dem 1.1.2012

Ab dem 1.1.2012 gelten dann folgende Mindestlöhne für die Zeitarbeitsbranche:

 

Zeitraum vom 1.1.2012 bis zum 31.10.2012

in den neuen Ländern: 7,01 Euro

in den übrigen Bundesländern: 7,89 Euro

 

Zeitraum vom 1.11.2012 bis zum 31.10.2013

in den neuen Ländern: 7,50 Euro

in den übrigen Bundesländern: 8,19 Euro

 

Rechtsanwalt A. Martin